Die Mitgliederversammlungen des Vereines finden alle zwei Jahre parallel zum Bundesweiten Umwelt- und Verkehrskongress (BUVKO) statt.
Neben den Mitgliederversammlungen gibt es in manchen Jahren ein Treffen im Herbst, etwa einfach als Sommerfest oder Workshop. Zusätzlich laden zuweilen auch manche Regionalgruppen vor Ort die Mitglieder aus ihrer Region ein.
Bei der Mitgliederversammlung (MV) muss lt. Satzung* der Vorstand alle zwei Jahre neu gewählt bzw. im Amt bestätigt werden. Für die Kassenprüfung ist keine Amtsdauer vorgegeben.
Die Vereinsmitglieder werden drei Wochen vorher zur MV eingeladen. Während der Versammlunf sind Stimmhäufung bzw. Stimmübertragung ausgeschlossen, d.h. nur anwesende Mitglieder sind stimmberechtigt.
Die Protokolle werden per E-Mail bzw. Post mit den Rundbriefen versendet. Die Protokolle zurückliegender Mitgliederversammlungen können beim Vorstand angefordert werden.
Derzeit gültige Fassung der Satzung .
Die letzte Mitgliederversammlung fand im März 2019 in Darmstadt parallel zum BUVKO statt.
Die nächste Mitgliederversammlung
... am 28. März 2020 in Münster muss wegen Covid-19 leider ausfallen. Bleiben Sie gesund.
RA Christoph Krusch ist selbst leidenschaftlicher Radfahrer und informiert zu den Rechten und Pflichten als Radfahrer. Besonders nützlich sind die Aufklärung der 10 häufigsten Radirrtümer sowie die 10 goldenen Regeln zum Radfahren.
Rechtsanwalt Dr. Dietmar Kettler hat ein Rechtsberatungsbuch für Radfahrende herausgegeben. Hier finden Sie spezielle und vertiefte Informationen, die dort keinen Platz gefunden haben.
Von einem Grundrecht auf Mobilität steht im Grundgesetz nichts. Es gibt aber das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Auf den Straßen kommt es täglich unter die Räder (1993).
"Ich hör nix mehr, ich sehe immer schlechter. Ich kann praktisch nur mehr Autofahren."
--- Leopold Kohr