Der Verein ist gemeinnützig. Wegen der Förderung der Volksbildung und der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind wir nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit (Freistellungsbescheid des Finanzamts München, Steuernummer 143/210/81690 vom 12. 11. 2019). Spenden und Mitgliedsbeiträge sind steuerlich absetzbar. Auf Wunsch schicken wir Dir gern eine Spendenquittung. Du kannst aber auch bis 200 Euro den Überweisungsbeleg bei der Steuererklärung vorlegen.
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"Die formulierten Klimaziele von 50 Prozent Reduktion bis zum Jahr 2020 und 80 Prozent bis zum Jahr 2050 sind für den Verkehrsbereich so ersichtlich mit der verkehrspolitischen Realität inkompatibel, dass für eine ernsthafte Diskussion die Bezugspunkte fehlen."
--- Enquete-Kommission „Nachhaltige Energieversorgung” des Deutschen Bundestages, 2002