Radwege werden nicht für die Radfahrer gebaut, sondern meistens gegen sie. Der Hauptzweck der Radwege ist die Beschleunigung des motorisierten Individualverkehrs (MIV). Dieser Zweck kann nur erfüllt werden, wenn man die Radfahrer auf die Radwege zwingt. Nur deshalb gibt es in Deutschland die Radwegebenutzungspflicht.
Radwege sind gefährlich, versiegeln zusätzliche Flächen, und dienen nur zur Beschleunigung des Autoverkehrs.
Die Radwegebenutzungspflicht führt zu mehr gefahrenen Pkw-Kilometern und weniger Fahrradkilometern. Sie ist aus unserer Sicht auch rechtswidrig.:
"Einer der wichtigsten Verfassungsgrundsätze ist das Gleichheitsprinzip. Es darf nur dann eingeschränkt werden, wenn anderfalls größere Nachteile für die Allgemeinheit entstehen. Davon kann bei Radfahrern, die auf der Fahrbahn fahren, nicht die Rede sein [...]" (Christoph Maercker )
Der Verein gegen Radwege gehört nicht zum Bund der Steuerzahler, sondern ist eine Vereinigung von Radfahrern, die fordern, dass das Radfahren auf der Fahrbahn wieder als Normalfall betrachtet wird.
In den letzten Jahren kam aufgrund von höchstinstanzlicher Rechtssprechung zu Änderungen in der Straßenverkehrsordnung. Die Benutzung der Radwege ist nur verpflichtend, wenn sie mit einem entsprechenden blauen Schild markiert sind. Dieses dürfen die Kommunen allerdings nur noch aufstellen, wenn die konkrete Situation vor Ort diese Maßnahme zwingend erfordert, z.B. weil die Fahrbahn zu schmal ist und die Radfahrer also den Autoverkehr zu sehr stören würden. Viele lokale Initiativen haben seitdem angefangen, auf dem Rechtsweg gegen die Kommunen vorzugehen, um die blauen Schilder entfernen zu lassen.
Bernd Sluka zeigt auf Sicher auf Radwegen? die Ergebnisse mehrere Studien, die belegen, daß von den Radwegen eine große Gefahr ausgeht.
Ähnliches findet sich auch beim ADFC Weyhe :
"Die Studie belegt eindeutig, dass straßenbegleitende Radwege erheblich höhere Unfallzahlen produzieren, als wenn der Radverkehr auf der Fahrbahn mitfährt."
Radfahren auf der Straße ist nicht gefährlich! Es sind die Autos, die den Radfahrer gefährden. Wenn also die Gefahr für Radfahrer auf der Straße so groß erscheint, daß man glaubt einen Radweg zu brauchen, sollte man statt dessen besser die Ursachen bekämpfen. Radfahrer leben gefährlich, wenn sie von den Autofahrern übersehen werden, z.B. beim Abbiegen. Wenn Radfahrer gleichberechtigt auf der Straße fahren dürfen, müssen die Autofahrer sie zur Kenntnis nehmen, und können rechtzeitig reagieren.
Radfahrer auf der Straße fahren natürlich langsamer als Autos, und können manchmal schlecht überholt werden. Sie reduzieren also die allgemeine Geschwindigkeit auf der Straße. Werden Radfahrer (natürlich nur zu ihrer eigenen Sicherheit) auf Radwege verbannt, beschleunigt dies den Autoverkehr. Unter der Annahme eines konstanten Reisezeitbudgets (Knoflacher u.v.a.) muß von einer Zunahme der MIV-Kilometerleistung ausgegangen werden. Gleichzeitig sinkt die Fahrradkilometerleistung aufgrund der geringeren Geschwindigkeiten auf den Radwegen.
Wenn Radwege angelegt werden, führt dies häufig zu noch mehr Flächenversiegelung, weil die Straßen breiter werden. Es gibt schon genug asphaltierte Wege in Deutschland. Es fahren nur die falschen Fahrzeuge darauf.
RA Christoph Krusch ist selbst leidenschaftlicher Radfahrer und informiert zu den Rechten und Pflichten als Radfahrer. Besonders nützlich sind die Aufklärung der 10 häufigsten Radirrtümer sowie die 10 goldenen Regeln zum Radfahren.
Rechtsanwalt Dr. Dietmar Kettler hat ein Rechtsberatungsbuch für Radfahrende herausgegeben. Hier finden Sie spezielle und vertiefte Informationen, die dort keinen Platz gefunden haben.
Von einem Grundrecht auf Mobilität steht im Grundgesetz nichts. Es gibt aber das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Auf den Straßen kommt es täglich unter die Räder (1993).
"Die Autobahn ermöglicht es uns, Gegenden kennenzulernen, die die Autobahn vernichtet hat."
--- Eduardo Galeano