DIE ZEIT: Über die Verfassungswidrigkeit unserer Autos
Von einem Grundrecht auf Mobilität steht im Grundgesetz nichts. Es gibt aber das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Auf den Straßen kommt es täglich unter die Räder (1993).
"Der Fußgeher ist das Rohmaterial für Verkehrsunfälle."
---- Karl Farkas