Spenden an autofrei leben! e.V.

Der Verein ist gemeinnützig. Wegen der Förderung der Volksbildung und der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind wir nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit (Freistellungsbescheid des Finanzamts München, Steuernummer 143/210/81690 vom 12. 11. 2019). Spenden und Mitgliedsbeiträge sind steuerlich absetzbar. Auf Wunsch schicken wir Dir gern eine Spendenquittung. Du kannst aber auch bis 200 Euro den Überweisungsbeleg bei der Steuererklärung vorlegen.

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Zitate

"Radfahrer werden vom Autostrom bedrängt. Autos nehmen ihnen die Vorfahrt, schneiden sie beim Rechtsabbiegen und lassen sie über unbedacht geöffnete Autotüren stürzen.[...]Wohlstand verdrängt die Zweiräder aus dem Straßenbild, aber doch nicht so schnell, wie es im Interesse der Verkehrssicherheit auf den Straßen wünschenswert wäre.[...]Fahrräder [...] gehören nicht in den Großstadtverkehr,[...]"

--------- Artikel in der ZEIT von 1969!