Spenden an autofrei leben! e.V.

Der Verein ist gemeinnützig. Wegen der Förderung der Volksbildung und der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind wir nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit (Freistellungsbescheid des Finanzamts München, Steuernummer 143/210/81690 vom 12. 11. 2019). Spenden und Mitgliedsbeiträge sind steuerlich absetzbar. Auf Wunsch schicken wir Dir gern eine Spendenquittung. Du kannst aber auch bis 200 Euro den Überweisungsbeleg bei der Steuererklärung vorlegen.

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Zitate

"Das Verkehrsproblem mit immer neuen und leistungsfähigeren Verkehrsflächen lösen zu wollen, ist unserer Meinung nach etwa gleich intelligent, kreativ und wirkungsvoll, wie Alkoholismus mit Freibier zu bekämpfen."

--- Fritz Messner, Sänger der Volksmusikgruppe »Querschläger« - gefunden bei Zukunft Ennstal