DIE ZEIT: Über die Verfassungswidrigkeit unserer Autos
Von einem Grundrecht auf Mobilität steht im Grundgesetz nichts. Es gibt aber das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Auf den Straßen kommt es täglich unter die Räder (1993).
"Wir haben in Berlin eine Mauer abgerissen – aber noch ist jede Straße ein Todesstreifen, gesäumt von zwei Mauern aus parkenden Autos."
---- Autofreies Kreuzberg, Berlin