Die Radwegbenutzungspflicht ist verfassungswidrigChristoph Maercker:
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"Einer der wichtigsten Verfassungsgrundsätze ist das Gleichheitsprinzip. Es darf nur dann eingeschränkt werden, wenn anderfalls größere Nachteile für die Allgemeinheit entstehen. Davon kann bei Radfahrern, die auf der Fahrbahn fahren, nicht die Rede sein [...]"
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Alternativen zur RadwegbenutzungspflichtRadfahren auf der Straße ist nicht gefährlich! Es sind die Autos, die den Radfahrer gefährden. Wenn also die Gefahr für Radfahrer auf der Straße so groß erscheint, daß man glaubt einen Radweg zu brauchen, sollte man statt dessen besser die Ursachen bekämpfen.
Radweg-Urteile
Weblinks
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"Also ist die Sicherheit auf Radwegen doch ziemlich trügerisch. Die Lösung wäre, die Radwegbenutzungspflicht aus der Straßenverkehrsordnung zu streichen."
Mittelbayrische Zeitung
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