autofrei leben! e.V. protestiert seit langem gegen die Preispolitik der Bahn. Wir können verstehen, dass gerade junge Menschen aus Preisgründen eine Fahrgemeinschaft bevorzugen. Wir betrachten sie deswegen als zweitbeste Möglichkeit des Reisen, solange es keine günstigen Verbindungen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gibt. Regelmäßige Fahrgemeinschaften z.B. von Berufspendlern betrachten wir als Autofahren-Light. Sie sind ein Fortschritt, weil z.B. nur ein statt drei Autos unterwegs sind. Aber noch besser wäre es, wenn drei Fahrräder unterwegs wären, oder sich die örtlichen Verkehrsunternehmen über drei zusätzliche Stammkunden freuen könnten.
Fahrgemeinschaften verschleiern die wahren Kosten des Autoverkehrs, weil die Mitfahrer häufig nur die reinen Benzinkosten bezahlen müssen. Und auch wenn ein Auto voll besetzt unterwegs ist, oder als Teilauto von vielen Personen für kurze Zeit genutzt wird, bleiben die anderen Kritikpunkte bestehen: Autos verursachen Dreck , gefährden Menschenleben , sind laut , verschandeln die Städte und isolieren die Menschen voneinander .
Carsharing und Mitfahrzentralen komplettieren das Mobilitätssystem, sie sind ein Baustein auf dem Weg zu einer autofreien Gesellschaft. Die Möglichkeit, sich im Bedarfsfall ein Auto kurz leihen oder bei jemandem mitfahren zu können, erleichtert den Umstieg in ein autofreies Leben. Allerdings kann autofrei leben! e.V. solche Angebote nur akzeptieren, wenn der Anreiz zu ihrer Nutzung nicht so hoch ist, dass die Menschen darauf verzichten, Fahrrad zu fahren oder die öffentilchen Verkehrsangebote zu nutzen.
Reservierte Carsharing-Sellplätze müssen genauso wie die anderen am Rand von Wohnquartieren liegen, mindestens so weit entfernt wie die nächste Bushaltestelle. Ihr Fahrzeugpark darf nur aus kleinen sparsamen Fahrzeugen bestehen. Die Anbieter dürfen keine steuerliche Vergünstigungen o.ä., z.B. für den Kraftstoff bekommen. Der Preis für die Nutzung eines Carsharing-Autos muss ähnlich hoch sein, wie für die Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels. Ein Teilauto sollte nur für einen bestimmten Zweck im absoluten Bedarfsfall genutzt werden: Eine strenge Regelung, das Auto nach der Nutzung an den selben Platz zurück zu bringen, kann eine spontane Nutzung für Gelegenheitsfahrten verhindern. autofrei leben! e.V. unterstützt ausdrücklich solche Carsharing-Angebote, die Inhaber von ÖPNV-Zeitkarten bevorzugen.
Mitfahrzentralen sollten so reguliert werden, dass einerseits kein Anbieter daraus ein Gewerbe macht, und nur fährt, um Geld zu verdienen. Andererseits müssen die Vermittler Fahrer ausschließen, die durch unsicheres Fahren aufgefallen sind und das Leben ihrer Fahrgäste gefährdet haben. Oftmals gibt es bereits die Möglichkeit zur Bewertung der Fahrer auf den Internet-Portalen.
Rechtsanwalt Dr. Dietmar Kettler hat ein Rechtsberatungsbuch für Radfahrende herausgegeben. Hier finden Sie spezielle und vertiefte Informationen, die dort keinen Platz gefunden haben.
Der ADFC versteht sich als die Fahrradlobby. Er ist Verkehrsclub mit "umfassendem Service" für die Mitglieder, Verbraucherschutzorganisation und ein verkehrspolitischer Verein.
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RA Christoph Krusch ist selbst leidenschaftlicher Radfahrer und informiert zu den Rechten und Pflichten als Radfahrer. Besonders nützlich sind die Aufklärung der 10 häufigsten Radirrtümer sowie die 10 goldenen Regeln zum Radfahren.
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(ZEIT ONLINE) Das Geschäft mit Elektro-Bikes brummt: Der Absatz stieg 2011 um 55 Prozent. Immer mehr junge Städter nutzen statt des Autos ein Elektrorad. (21.03.2012)
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