03.08.2015

Verwaltungsgericht untersagt das Spielen auf Straße (Berlin)

Spielen auf der Straße durch Klage ausgebremst -

Unterstützung durch Bezirk 

In Frankfurt und Bremen gibt es schon temporäre Spielstraßen. Für die Berliner Verwaltung sind sie Neuland, sodass sich der Start um fast zwei Monate verzögerte (s. Artikel in der Berliner Zeitung vom 21. April 2015). Aus dem einzigen betroffenen Wohnhaus hat eine Anwohnerin gegen die Einrichtung der temporären Spielstraße geklagt und vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen. Dem freien Spiel auf der Straße fehle das für eine Veranstaltung notwendige gemeinsame Ziel, urteilte das Gericht (s. Artikel im Tagesspiegel vom 13. Juli 2015).

 Einladung Spielstraße Gudvanger am 26. Mai

autofreleben! kritisiert ebenso wie das Deutsche Kinderhilfswerk (Aussage im "Spiegel"), dass das Gericht den §29 der StVO sehr eng ausgelegt hat und die UN-Kinderrechstkonvention, die u.a. das Recht von Kindern auf Spiel festschreibt, nicht berücksichtigt. Um so erfreulicher ist, dass der Bezirk Pankow sich klar für die Spielstraße positioniert und auch radikalere Maßnahmen nicht ausschließt: "Zweitens, so Kühne [Bezirksstadtrat, CDU], gäbe es die Möglichkeit, den etwa 35 Meter langen Bereich der Gudvanger Straße als Straße zu entwidmen, sodass er zu jeder Zeit für Fahrzeuge gesperrt wäre."(Tagesspiegel vom 30.07.15) 

Am Dienstag, 26. Mai 2015, begann das Pilotprojekt "temporäres Spielen auf der Straße" in Berlin auf der Gudvanger Straße / Ecke Humanplatz (Stadtplan). Mit Spielmobil und Deutschlandradio. Jeden Dienstag bis zu den Berliner Herbstferien sollte die Straße dann von 10 bis 18 Uhr zum Spielen, Verweilen, Nachbarn treffen und vielen anderem mehr da - nicht nur für Kinder! (Beispiel aus England).

Zitate

"Der Fußgeher ist das Rohmaterial für Verkehrsunfälle."

---- Karl Farkas